Kiesabbau am Büchl

Sainer

Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zu Kiesabbau und Verfüllung nördlich der Bebauung Am Büchl

Am 16. Juni 2020 wurde im Bau- und Werkausschuss über den geänderten Antrag einer Oberhachinger Fuhr- und Kiesabbaufirma zur Erweiterung einer Kiesgrube nördlich am Büchl beraten.

Im vergangenen Jahr wurde der Antrag bereits im Bau- und Werkausschuss behandelt und ein unzureichender Lärmschutz moniert. Zudem war die Erschließung des Abbaugrundstückes noch nicht final geklärt.

Gegenüber dem Landratsamt München, als zuständige Genehmigungsbehörde für den Kiesabbau, schlug die Gemeindeverwaltung vor, das Einvernehmen zu diesem Antrag zu versagen, da die darin vorgesehene Anlage eines 7 m hohen und ca. 400 m langen Schutzwalles oberhalb der Hangkante das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen würde.

Die größte Beeinträchtigung für die Anwohner liegt nach Ansicht der WGO bei der Lärmbelastung und der Staubentwicklung die ein Kiesabbau verursacht. Bei diesen beiden Punkten ist der Antragsteller einige Kompromisse eingegangen und wird laut seinem überarbeiteten Antrag Maßnahmen treffen, die uns dazu bewegten, dem Vorschlag der Verwaltung nicht zuzustimmen:

1) Erschließung der Kiesgrube:
Laut geändertem Antrag erfolgt die Erschließung nun über die Karwendelstraße in Taufkirchen. Dies reduziert die Lärmbelastung Am Büchl und die Verkehrsbelastung auf der Lanzenhaarer Straße und der Münchner Straße erheblich.

2) Staubentwicklung:
Der Antragsteller wird die Zufahrt zur Kiesgrube komplett asphaltieren. Dies trägt sehr stark zur Reduzierung der Staubentwicklung bei. Eine Bewässerung der Zufahrtswege in besonders trockenen Zeiten ist somit hinfällig.

3) Lärmschutz:
Auch beim Lärmschutz ist die asphaltierte Zufahrt zur Kiesgrube hervorzuheben. Vor allem leere Muldenkipper verursachen auf unebenen Kieswegen deutlich mehr Lärm.
Der vom Antragsteller geplante Lärmschutzwall mit einer Höhe von 7 Metern schützt die Anwohner am Büchl, in der Holzstraße und am Wagnerweg mehr, als ein niedrigerer Wall. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind in diesem Fall dem Schutz der Anwohner hinten anzustellen.

4) Gleichheitsgrundsatz:
Südlich des Büchls existiert bereits eine genehmigte Kiesgrube, welche ebenfalls Auswirkungen auf das Landschaftsbild hat.
Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes halten wir es für nicht richtig, dem Antragsteller sein Recht auf Kiesabbau nördlich des Büchls zu verweigern, vor allem in Anbetracht der getroffenen Maßnahmen für die Anwohner.

Genehmigung durch das Landratsamt München:
Mit Abstimmung vom 16.06.2020 hat der Bau- und Werkausschuss mit 5 zu 4 Stimmen beschlossen, sein Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen.
Die nötige Genehmigung erfolgt allerdings durch die nächst höhere Behörde, dem Landratsamt München, welche alle einzuhaltenden Richtwerte bezüglich Lärm- und Staubbelastung prüfen muss.

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