Der Blog für Oberhaching

von a3bfe84b-ea88-4f59-88d0-4ac572222264 31 Aug., 2022
Auch im Sommer 2022 war in vielen Ländern und in vielen Regionen sehr wenig Niederschlag zu verzeichnen. Der Gardasee führte so wenig Wasser wie seit 15 Jahren nicht mehr. Die Medien berichteten schon wieder über das Niedrigwasser am Rhein, welches zum teilweisen Erliegen der Schifffahrt führte. Und auch in unserer Region viel in diesem heißen Sommer erneut wenig Regen. Dieser Umstand führte bei der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu einer offenen Diskussion über die Speicherung von Regenwasser mittels Zisternen. Genau diese Diskussion hat die WGO nun zu einem Antrag veranlasst, den Einsatz von Zisternen in unserer Gemeinde zukünftig zu forcieren. Zumindest bei gemeindlichen Bauvorhaben, wie z.B. bei den geplanten Geschosswohnungsbauten am Grünwalder Weg oder auch bei unserem Schulcampus, sollten dringend Zisternen miteingeplant werden. Private Bauwerber sollten seitens der Bauverwaltung bei einer Bauberatung auf den Einsatz einer Zisterne hingewiesen und die Vorteile erläutert werden. Unser wertvolles Trinkwasser sollte nicht gedankenlos für die Toilettenspülung oder Gartenwasser verwendet werden. Künftig wird der Klimawandel den Wert unseres Oberhachinger Wassers noch deutlich erhöhen, die Entwicklungen in den Südeuropäischen Ländern lassen nichts Gutes erwarten. Wir hoffen, dass unser Antrag vom 17.08.2022 eine Mehrheit im Gemeinderat findet.
31 Aug., 2022
Mit Errichtung der „Jugendspielanlage“ im Jahre 2001 entstand in Oberhaching erstmalig ein „Skate-Park“. Auf der recht großen Fläche von ca. 850 m² wurden eine Halfpipe, eine Funbox und ein Grindrail errichtet (siehe Fotos vorher). Die Fläche wurde damals leider nicht optimal genutzt und somit sind viele Oberhachinger Skateboarder, Stunt Scooter und BMX Fahrer auf die Skateparks in der Region ausgewichen. Nach knapp 20 Jahren waren die sog. Obstacles (Hindernisse) auch in die Jahre gekommen. 2019 gründete der Oberhachinger Skateboarder Stefan Maluche eine private Facebook-Gruppe mit dem Ziel, unseren Skatepark erneuern und aufwerten zu lassen. Dabei holte er die Meinung anderer Skater ein, machte erste Skizzen und kontaktierte eine Firma, die auf den Skatepark-Bau spezialisiert ist und die zur Kostenschätzung auch ein erstes Angebot erstellte. Schließlich trat Stefan Maluche mit seinem sehr gut aufbereiteten Anliegen an die Gemeinde Oberhaching heran. Sein Antrag zur Sanierung des Skateparks wurde geprüft und die Verwaltung bestätigte, dass der alte Skatepark sanierungsbedürftig war. Nach der nötigen Ausschreibung beschäftigte sich dann am 15.06.2021 auch der Bauausschuss mit der Sanierung und Erweiterung des Skateparks und stimmte diesem Vorhaben einstimmig zu. Die Firma IOU Ramps aus Fürstenzell erhielt den Zuschlag und startete im Herbst 2021 mit dem Abschleifen des alten Asphalts, wodurch eine glattere Oberfläche geschaffen und ein ruhigere Anfahrt an die Obstacles (Hindernisse) ermöglicht wurde. Im Frühjahr 2022 folgten die ersten, neuen Obstacles und Rampen. Im Juli 2022 konnte unser neuer Skatepark final fertig gestellt werden (siehe Fotos nachher). Heute erfreut sich der neue Skatepark sehr großer Beliebtheit bei vielen Oberhachingern, ob Klein oder Groß. Die Sanierung unseres Skateparks ist ein sehr schönes Beispiel, wie auch privates Engagement zum Erfolg eines Anliegens führen kann. Durch die Eigeninitiative eines Einzelnen wurde ein großer Mehrwert für unsere Gemeinschaft geschaffen. Wir bedanken uns für dieses Engagement! Wir hoffen inständig, dass auch die feiernden Jugendlichen am Freizeitpark das Engagement und die gemeindliche Investition für Ihre Altersgruppe erkennen und zukünftig pfleglich mit dem neuen Skatepark und dem gesamten Freizeitpark umgehen. Nicht zuletzt um auch die Verletzungsgefahr für die Nutzer durch Glasscherben und Müll zu verhindern. Wir wünschen allen Skatern, Stunt-Scooter und BMX-Fahrern allzeit gute Fahrt und viel Spaß auf dem neuen Skatepark!
von a3bfe84b-ea88-4f59-88d0-4ac572222264 12 Juni, 2021
Stückweise Erweiterung des Gewerbegebietes beschlossen Bereits im April 2019 hat die WGO einen Antrag zur stückweisen Erweiterung des Gewerbegebietes formuliert und eingereicht (dieser ist auf unserer Homepage einsehbar). Auch im Wahlkampf 2020 haben wir immer wieder für diese wichtige Maßnahme geworben. Aufgrund unserer angespannten Haushaltssituation war und ist diese Erweiterung mittel- und langfristig unumgänglich. Am vergangenen Dienstag, den 08.06.21 hat nun unser Gemeinderat unter anderem zu diesem Thema getagt. Fraktionsübergreifend und einstimmig haben die Oberhachinger Gemeinderäte für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und somit für die stückweise Erweiterung des Gewerbegebietes nordwestlich des Bajuwarenrings abgestimmt. Anderslautend zum Antrag der WGO hat die Verwaltung vorgeschlagen, die zu überplanende Fläche Richtung Norden zu verschieben. Somit ist eine bessere Anbindung der Teilfläche an die M11, in Höhe des Parkplatzes Kugleralm, zu realisieren und eine zusätzliche Verkehrsbelastung der Raiffeisenallee weitestgehend zu reduzieren. Diesen Vorschlag der Verwaltung haben wir ausdrücklich begrüßt. Die Bruttofläche des Areals wird ca. 3,0 ha betragen. Nach Abzug von ca. 25 % für Erschließung und Grünanlagen bleiben für das Gewerbe noch ca. 2,2 ha übrig. Für die Sicherung und Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen ist die Ausweisung dieser zusätzlichen Fläche unabdingbar und sehr positiv für unsere Gemeindefinanzen zu bewerten. Der genaue Beschlussvorschlag kann im Rats- und Bürgerinformationssystem der Gemeinde Oberhaching eingesehen werden: https://oberhaching.more-rubin1.de --> Kalender --> 08.06.2021 Wir freuen uns, dass wir mit unserem Antrag und unserem Einsatz maßgeblich zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes beitragen konnten. Ihre WGO
von Sainer 08 Nov., 2020
Am 17.07.2020 hat die WGO einen Antrag bezüglich des Radverkehrs in der Linienstraße und der Sauerlacher Straße gestellt. Unseren Antrag finden Sie hier: www.wgo-oberhaching.de/antraege Zusammengefasst möchte die WGO eine zukunftsfähige Lösung für den immer stärker werdenden Radverkehr, speziell in der Linienstraße finden. Mit unserem Antrag hat sich am 27.10.2020 der Umwelt- und Verkehrsausschuss befasst. Die Verwaltung schrieb hierzu: „… Mittelfristig dürfte sich die eigentliche Entlastungstrasse realisieren lassen, nämlich eine tangentiale Weiterführung des Radverkehrs von der Nußbaumranch kommend über die Alte Oberbiberger Straße bis zur Kreuzung mit der Laufzorner Straße. Ein solcher „Bypass“ könnte insbesondere den überörtlichen Radverkehr, auch und gerade die Sportradler, an der Linienstraße und dem Bereich der Kugler Alm vorbeileiten. Eine abschnittsweise Asphaltierung der jetzt noch wassergebundenen Wege sowie eine (Über-)Querung der M11 wären hierfür erforderlich. Diese Trasse würde die jüngst realisierten Radhauptverbindungsabschnitte von München bis Sauerlach handelt, sinnvoll fortsetzen bzw. für einen Teillückenschluss sorgen. Es handelt sich mithin um eine regionalbedeutsame Radltrasse weshalb an den Landkreis München heranzutreten ist, damit dieser die Planung, Baulast, Finanzierung und Realisierung übernimmt.“ Einstimmig folgten die Mitglieder des Umwelt- und Verkehrsausschusses dem Beschlussvorschlag der Verwaltung: „…Der erkennbar überörtliche Radverkehr soll über eine tangentiale Fahrradtrasse über die Alte Oberbiberger Straße mit einer (Über-)Querung der M11 am Siedlungsgebiet vorbeigeleitet werden. Da es sich um eine Fortführung und einen Teillückenschluss der jüngst realisierten Radhauptverbindungsabschnitte von München bis Sauerlach handelt, ist an den Landkreis München heranzutreten, damit dieser die Planung, Baulast, Finanzierung und Realisierung dieser ergänzenden, regionalbedeutsamen Fahrradtrasse übernimmt.“ Mit unserem Antrag haben wir also den Stein für weitere Planungen in’s Rollen gebracht und hoffen, dass unsere Gemeinde und der Landkreis hier mittelfristig eine bestmögliche Lösung für Anwohner und Fahrradfahrer finden werden. Foto-Quelle: Gemeinde Oberhaching
von Sainer 25 Okt., 2020
In seiner Sitzung vom 28.07.2020 hat der Gemeinderat einstimmig (22:0 Stimmen) den geplanten Schulcampus am Standort Bahnhof Deisenhofen (westlich) beschlossen. Der Gemeinderat folgte somit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, welcher wie folgt lautete: - Die Realschule und die Fachoberschule sollen aufgrund der Flächen- und Kosteneffizienz sowie einer Vielzahl von Synergieeffekten als Campus geplant und realisiert werden. - In der Gesamtbetrachtung ist aus den in der vorliegenden Drucksache und der Standortuntersuchung des Planungsverbandes genannten Gründen das Areal westlich des Bahnhofs Deisenhofen als Standort für einen solchen Schulcampus am besten geeignet. - Der Flächennutzungsplan ist mit dem Ziel zu ändern, die für einen Schulcampus mit Realschule, Fachoberschule und Mehrfachhalle sowie zugehörigen Sport- und Freiflächen erforderliche Gemeinbedarfsfläche westlich des Bahnhofs Deisenhofen darzustellen. - Bei der Flächennutzungsplanänderung sind die am 4. Februar 2020 vom Gemeinderat beschlossenen Planungsleitlinien (Anlage 1 der DS-01/2020) zu berücksichtigen. - Im Rahmen des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans ist im Herbst 2020 die erste Bürgerbeteiligung durchzuführen Bereits im Wahlkampf hat sich die WGO ganz klar für den nun beschlossenen Standort ausgesprochen. Kosten sparen, Synergieeffekte nutzen und den zukünftigen Generationen eine Beschulung im eigenen Ort ermöglichen – diese Vorteile waren bei der gestrigen Entscheidung nicht von der Hand zu weisen.
von Sainer 25 Okt., 2020
Am 16. Juni 2020 wurde im Bau- und Werkausschuss über den geänderten Antrag einer Oberhachinger Fuhr- und Kiesabbaufirma zur Erweiterung einer Kiesgrube nördlich am Büchl beraten. Im vergangenen Jahr wurde der Antrag bereits im Bau- und Werkausschuss behandelt und ein unzureichender Lärmschutz moniert. Zudem war die Erschließung des Abbaugrundstückes noch nicht final geklärt. Gegenüber dem Landratsamt München, als zuständige Genehmigungsbehörde für den Kiesabbau, schlug die Gemeindeverwaltung vor, das Einvernehmen zu diesem Antrag zu versagen, da die darin vorgesehene Anlage eines 7 m hohen und ca. 400 m langen Schutzwalles oberhalb der Hangkante das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen würde. Die größte Beeinträchtigung für die Anwohner liegt nach Ansicht der WGO bei der Lärmbelastung und der Staubentwicklung die ein Kiesabbau verursacht. Bei diesen beiden Punkten ist der Antragsteller einige Kompromisse eingegangen und wird laut seinem überarbeiteten Antrag Maßnahmen treffen, die uns dazu bewegten, dem Vorschlag der Verwaltung nicht zuzustimmen: 1) Erschließung der Kiesgrube: Laut geändertem Antrag erfolgt die Erschließung nun über die Karwendelstraße in Taufkirchen. Dies reduziert die Lärmbelastung Am Büchl und die Verkehrsbelastung auf der Lanzenhaarer Straße und der Münchner Straße erheblich. 2) Staubentwicklung: Der Antragsteller wird die Zufahrt zur Kiesgrube komplett asphaltieren. Dies trägt sehr stark zur Reduzierung der Staubentwicklung bei. Eine Bewässerung der Zufahrtswege in besonders trockenen Zeiten ist somit hinfällig. 3) Lärmschutz: Auch beim Lärmschutz ist die asphaltierte Zufahrt zur Kiesgrube hervorzuheben. Vor allem leere Muldenkipper verursachen auf unebenen Kieswegen deutlich mehr Lärm. Der vom Antragsteller geplante Lärmschutzwall mit einer Höhe von 7 Metern schützt die Anwohner am Büchl, in der Holzstraße und am Wagnerweg mehr, als ein niedrigerer Wall. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind in diesem Fall dem Schutz der Anwohner hinten anzustellen. 4) Gleichheitsgrundsatz: Südlich des Büchls existiert bereits eine genehmigte Kiesgrube, welche ebenfalls Auswirkungen auf das Landschaftsbild hat. Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes halten wir es für nicht richtig, dem Antragsteller sein Recht auf Kiesabbau nördlich des Büchls zu verweigern, vor allem in Anbetracht der getroffenen Maßnahmen für die Anwohner. Genehmigung durch das Landratsamt München: Mit Abstimmung vom 16.06.2020 hat der Bau- und Werkausschuss mit 5 zu 4 Stimmen beschlossen, sein Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen. Die nötige Genehmigung erfolgt allerdings durch die nächst höhere Behörde, dem Landratsamt München, welche alle einzuhaltenden Richtwerte bezüglich Lärm- und Staubbelastung prüfen muss.
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